Licker, Seidler & Partner
Rechtsanwälte und Steuerberater |
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Verfahren zur Privatinsolvenz Prinzipiell hat jede (ehemals) selbstständig arbeitende Einzelperson die Möglichkeit einen Antrag auf ein Verfahren von Privatinsolvenz zu stellen.
Weitere Vorraussetzung ist die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners bzw die drohende Zahlungsunfähigkeit. Wenn dies für Sie zutrifft, können Sie ein Verfahren zur Verbraucherinsolvenz beantragen.
Stufe 2 und 3 werden nur eingeleitet, wenn die vorhergehende Stufe scheitert. |